AGB

I. Anwendungsbereich
Für die Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind unverbindlich, auch wenn wir Ihnen im Einzelfall nicht widersprechen. Die Annahme unserer Auftragsbestätigung sowie die Entgegennahme von Lieferungen, Teillieferungen und Rechnungen gilt als Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen auch für den Fall, daß der
Käufer einen Auftrag unter Zugrundelegung eigener Allgemeiner Bedingungen erteilt hat.


II. Vertragsabschluß
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Liefervertrag kommt erst zustande, wenn wir eine schriftliche oder fernmündliche Bestellung des Kunden schriftlich bestätigen. Sofern keine gesonderte Auftragsbestätigung erstellt wurde, gilt unsere Rechnung als Auftragsbestätigung.
2. Vertragsänderungen oder Änderungen dieser Bedingungen sowie Abweichungen, Nebenabreden und mündliche Vereinbarungen mit unseren Angestellten, Reisenden, Vertretern und Beauftragten, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.


III. Vertragsgegenstand
Für den Inhalt des Liefervertrages ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Die einem Angebot beigefügten Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen etc., die Gewichts- und Maßangaben sowie Eigenschaftsbeschreibungen enthalten, sind nur annähernd und gelten nicht als zugesichert. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne von § 459 Abs. 2 BGB
sind nur diejenigen Eigenschaften, die in unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind. Eine Bezugnahme auf geltende Normen stellt grundsätzlich nur eine nähere Warenbestimmung dar und begründet keine Zusicherung durch uns , es sei den, daß eine Zusicherung von uns ausdrücklich erklärt wurde.


IV. Lieferung
1. Lieferfristen und -termine beginnen erst zu laufen, wenn über alle Einzelheiten des Auftrags Übereinstimmung erzielt ist. Im Falle von Änderungswünschen des Kunden beginnen Fristen und Termine mit unserer schriftlichen Bestätigung der Auftragsänderung. Lieferfristen und -termine gelten nur dann als fix, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf die Ware das Werk bzw. unser Lager verlassen hat, oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.
2. Wir behalten uns vor, auch im Interesse unserer Kunden, Teillieferungen vorzunehmen, es sei denn, daß die Teillieferung für den Kunden objektiv wertlos ist. Jede Teillieferung wird als Erledigung eines besonderen Auftrages im Sinne dieser Geschäftsbedingungen betrachtet.
3. Fälle höherer Gewalt und sonstige Ereignisse, auf die wir keinen Einfluß haben und die uns eine Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, zum Beispiel Feuer, Explosion, Unfall, Überschwemmung, Arbeitsschwierigkeiten oder Verknappung von Material, Ausrüstung oder Werkstoffen, Krieg, behördliche Maßnahmen, Mangel an geeignetem Rohstoffen, Brennstoff, Kraft- oder Transportmöglichkeiten, entbinden uns von den Verpflichtungen aus dem jeweiligen Liefervertrag; Hindernisse vorübergehender Art allerdings nur für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. In Fällen solch höherer Gewalt und sonstiger Ereignisse oder Ursachen, auf die wir keinen Einfluß haben, haften wir nicht für Nichterfüllung oder Verspätung, gleich, ob direkt oder indirekt verursacht. Soweit dem Kunden die Verzögerung nicht zuzumuten ist, kann er durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
4. Ist das Geschäft für beide Teile ein Handelsgeschäft im Sinne des § 343 HGB, steht dem Käufer im Falle einer von uns zu vertretenden Nichteinhaltung eines Liefertermins nach Setzung einer angemessenen Nachfrist lediglich ein Rucktrittsrecht zu. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, verspäteter Lieferung und sonstige
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.


V. Gefahrtragung
1. Die Sach- und Preisgefahr geht mit Übergabe der Ware an den Transporteur - auch bei Teillieferungen - auf den Käufer über, auch wenn der Transport durch unsere eigenen Leuteund/oder mit unseren eigenen Transportmitteln erfolgt. Die Tatsache, daß wir im Einzelfalletwaige Transportkosten übernehmen, hat keinen Einfluß auf den Gefahrübergang. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die beim Kunden liegen, so erfolgt der Gefahrübergang mit der Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der
Kunde.
2. Über Transportart und Transportweg bestimmen wir nach eigenem Ermessen, soweit im Einzelfall nichts anderes bestimmt ist. Unsere Ware wird zum Transport handelsüblich verpackt. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wird die Ware auf seine Kosten durch uns gegen Transportschäden und sonstige Risiken Versichert.


VI. Preise
1. Unsere Preise verstehen sich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, grundsätzlich ab unserem Auslieferungslager (Versandort) zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Für Einzelkomponenten sind die Preise der jeweils gültigen Preisliste, für Komplett-Set-Zusammenstellungen die in der Auftragsbestätigung genannten Preise verbindlich.
2. Bei Abrufen, deren Netto-Auftragswert € 150,00 nicht übersteigt, werden stets Versand- und Bearbeitungskosten in Höhe von pauschal € 17,50 erhoben, unabhängig davon, ob z. B. in Falle eines Rahmenauftrages eine Lieferung frei Haus vereinbart wurde. Bei Sendungen ins Ausland werden die Versandkonditionen grundsätzlich gesondert vereinbart.


VII. Zahlungsbedingungen
1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 1,5 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne irgendwelche Abzüge zu leisten. Kunden, die sich unserem Bankeinzugsverfahren anschließen, werden 2% Skonto eingeräumt. Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, soweit ältere fällige
Rechnungen noch unbeglichen sind.
2. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung angenommen. Diskont- und Einziehungsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Unsere Angestellten, Vertreter und Reisenden sind, nur bei Vorlage einer besonderen schriftlichen Inkassovollmacht zum Inkasso berechtigt.
3. Bei Überschreitung der Zahlungsziele kommt der Käufer in Verzug, ohne daß es einer besonderen in Verzugsetzung bedarf. Vorbehaltlich der Geltendmachung weitergehender Rechte werden Verzugszinsen in Hohe von 1 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat berechnet.
4. Wir sind zur Erfüllung des Vertrages solange nicht verpflichtet, als der Käufer seinen Pflichten nicht vereinbarungsgemäß nachkommt, insbesondere fällige Rechnungen nicht bezahlt werden. Die Aufrechnungen mit Forderungen des Käufers, die von uns nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden, ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um rechtskräftig
festgestellte oder unbestrittene Gegenansprüche. Ebenfalls ist das Geltendmachen von Zurückbehaltungsrechten ausgeschlossen, die nicht auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen, es sei denn, die vom Verkäufer geltend gemachten Ansprüche wurden von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt.
5. Die Aufhebung einer Kreditgewährung - auch einer solchen innerhalb obiger
Zahlungsfristen - bleibt uns jederzeit vorbehalten. Wir sind berechtigt, jederzeit ohne Angabe von Gründen eine nach unserem Dafürhalten ausreichende Sicherstellung zu verlangen. Wird diesem Verlangen nicht entsprochen, so werden unsere restlichen Forderungen sofort fällig.
6. Wir sind berechtigt, sofortige volle Vorausbezahlung der Lieferung zu verlangen und/oder weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse durchzuführen oder von der Stellung einer angemessenen Sicherheit abhängig zu machen und - wenn die Vorauszahlung oder Sicherheit nicht binnen zwei Wochen geleistet wird - ohne erneute Friststellung vom Vertrag zurückzutreten, sofern begründete
Zweifel über die Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Käufers bestehen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Wechselprotest und Zahlungseinstellung. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
7. Bei Erstlieferung zu Beginn einer neuen Geschäftsverbindung kann Lieferung unter Nachnahme des Rechnungsbetrages erfolgen. Erfüllungsort für die Zahlung ist Lübeck.


VIII. Eigentumsvorbehalt
1. Alle Waren verbleiben bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegen den Käufer zustehenden Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgeschäft, unser Eigentum. Dies gilt auch für solche Waren, auf deren Lieferung der Käufer seine Zahlung ausdrücklich bezogen hat. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere Saldoforderung.
2. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist dem Käufer nur im gewöhnlichem
Geschäftsverkehr und zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist gestattet. Der Käufer ist verpflichtet, sich gegenüber seinen Kunden das Eigentum an der Vorbehaltsware ebenfalls bis zu deren völligen Bezahlung vorzubehalten. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt.
3. Der Käufer tritt bereits hiermit alle ihm aus einer Verpfändung der Vorbehaltsware zustehenden Ansprüche gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenansprüche zur Sicherung aller uns gegen ihn zustehenden Ansprüche ab. Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Käufer bereits jetzt eine dieser Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Saldo aus dem Kontokorrent an uns ab. Auf unser Verlangen hat der Käufer die
Abtretung seinen Kunden anzuzeigen.
4. Im Falle von Pfändungen und Beschlagnahmen der Vorbehaltsware hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen. Er hat uns unverzüglich die Pfändungen und Beschlagnahmen anzuzeigen und die für eine Intervention erforderlichen Unterlagen zu überlassen und Erklärungen abzugeben. Die daraus erwachsenen Interventionskosten trägt der Käufer. Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Vergleichs- oder Konkursantrag des Käufers sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
5. Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers hinsichtlich des übersteigenden Wertes zur Freigabe von Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet.


IX. Reklamationen, Umtausch, Rückruf
1. Der Kunde hat gelieferte Waren unverzüglich nach Eintreffen bei ihm sorgfältig zu untersuchen. Ansprüche des Käufers wegen Mangelhaftigkeit oder Unvollständigkeit der Lieferung sind ausgeschlossen, wenn offensichtliche Mängel nicht binnen einer Woche nach Eingang der Ware am Bestimmungsort oder, wenn die Mängel bei der Untersuchung nicht erkennbar waren, binnen 3 Tagen nach der Entdeckung der Mängel schriftlich, fernschriftlich oder per Telefax bei uns
angezeigt wurden.
2. Die Sicherung seiner Ansprüche gegen Transportpersonen oder Transportversicherer wegen etwaiger Verluste oder Beschädigungen während des Transports obliegt dem Kunden. Insbesondere hat er sich die Beschädigung oder den Verlust der Ware durch eine Bescheinigung der Transportperson bestätigen zu lassen. Für Rechtsnachteile, die dem Kunden wegen einer Verletzung dieser Obliegenheit entstehen haften wir nicht. 
3. Die Rücksendung mangelhafter Ware darf nur nach vorheriger Abstimmung mit uns erfolgen. Sonderanfertigungen und sterile Produkte sind vom Umtausch sowie Rückgabe ausgeschlossen. 
4. Wir können Ware zurückrufen oder Auslieferungen stornieren, falls dies zur Untersuchung auf Fabrikationsfehler und dergleichen, bei erkannten Mängeln zur Vermeidung von Schäden o.ä.erforderlich sein sollte. In solchen Fällen gewähren wir nach unserer Wahl Ersatz oder
Kaufpreiserstattung unter Ausschluß sonstiger Ansprüche.

X. Gewährleistung und Haftung
1. Unsere Gewährleistung beschränkt sich auf die Freiheit der gelieferten Ware von Material- und Verarbeitungsfehlern. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Lieferdatum gem. den gesetzlichen Regelungen - ausgeschlossen sind Waren mit begrenzter Lagerungszeit. Bei Mängeln oder Fehlern einer zugesicherten Eigenschaft der gelieferten Ware leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde Ruckgängigmachung des Vertrages Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen.
2. Für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche wegen schuldhafter Pflichtverletzung, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzugs, mangelhafter Lieferung (ausgenommen Falle des Fehlens vertraglich zugesicherter Eigenschaften der gelieferten Ware), positiver Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung, Produkthaftpflicht (mit Ausnahme einer etwaigen
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz) haften wir nur für vorsätzliches Verschulden und bei grober Fahrlässigkeit unserer Organe und leitenden Angestellten. Alle weitergehenden Forderungen wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens, einschließlich des Ersatzes von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst, sondern durch seine Benutzung , seine Unbrauchbarkeit oder in anderer
Weise entstehen (Folgeschäden), sind soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.


XII. Erfassung von Kundendaten
Gemäß § 26 des Datenschutzgesetzes weisen wir darauf hin, daß unsere Buchhaltung über eine EDV-Anlage geführt wird, und wir in diesem Zusammenhang auch die aufgrund der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden erhaltenen Daten speichern.


XIII. Sonstiges
1. Der diesen Lieferbedingungen unterliegende Vertrag oder einzelne Ansprüche daraus, können ohne unsere Einwilligung weder ganz noch teilweise abgetreten werden.
2. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam werden, so wird Gültigkeit der übrigen dadurch nicht berührt. Mündliche Nebenabreden zu diesen Bedingungen bestehen nicht.
3. Auskünfte über Verarbeitungs- und Anwendungsmöglichkeiten der von uns gelieferten Produkte, technische Beratungen und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedochunverbindlich und unter Ausschluß jeglicher Haftung für die Hinweise oder die Hilfe und die
hierdurch entstehenden Ergebnisse.


XIV. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bad Oldesloe. Wir sind berechtigt, den Kunden unsererseits an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
2. Die Beziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Abkommen der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenverkauf sowie früher oder künftig in das Recht der Bundesrepublik Deutschland übernommene internationale Übereinkommen mit
vergleichbarem Regelungsgegenstand gelten nicht.

https://www.intermedic.de/widerrufsrecht

Hamberge, Stand 01.2005